Laut ESBK kann eine freiwillige Spielsperre jederzeit persönlich oder schriftlich bei einer Spielbank beantragt werden; bei einem schriftlichen Antrag ist eine Kopie eines gültigen Ausweises beizulegen. Für den individuellen Fall ist die Spielbank zuständig, nicht dieser Guide.
Die ESBK führt aus, dass die Sperre in der Schweiz und seit 7. Januar 2025 auch in Liechtenstein gilt.
Die ESBK kann individuelle Sperren weder einsehen noch selbst aufheben.
Für eine Aufhebung gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen; dieser Guide gibt keine persönliche Rechts- oder Finanzberatung.
VOR DEM START
Die kurze Checkliste
- ESBK-Seite öffnen
- Gewählte Spielbank kontaktieren
- Gültigen Ausweis bereithalten
- Keine sensiblen Daten an diesen Guide senden
GUT ZU WISSEN
Damit der Abend entspannt bleibt
Öffnungszeiten, Verkehr und Einlass können sich ändern. Prüfe am Besuchstag die Verbindung und die Hausregeln. Plane ein festes Freizeitbudget und eine Rückfahrt, die nicht von deinem Spielverlauf abhängt.